Wer in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten eine neue Heizung einbaut, muss die Anlage hydraulisch abgleichen. Und ohne Verfahren B gibt es keine BEG-Heizungsförderung. Wir nehmen Ihr Objekt vor Ort auf, rechnen raumweise nach DIN EN 12831 und liefern die vollständige Nachweisdokumentation.
Erstens die Pflicht. § 60c des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, vormals GEG) verlangt: Wird in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten eine Heizungsanlage eingebaut und in Betrieb genommen, ist das wasserführende Heizungssystem hydraulisch abzugleichen. Die Norm nennt dabei ausdrücklich die raumweise Heizlastberechnung und Verfahren B.
Zweitens die Förderung. Die BEG-Heizungsförderung setzt den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B voraus. Ohne raumweise Heizlastberechnung kein Nachweis — und ohne Nachweis keine Förderung für den Heizungstausch. Beides greift auf dieselbe Berechnung zurück, also machen wir es in einem Durchgang.
Der Abgleich ist keine Formalie am Ende der Baustelle — er entscheidet über Förderfähigkeit, Pflichterfüllung und darüber, ob die neue Anlage wirtschaftlich läuft.
Die Heizungsförderung setzt den Abgleich nach Verfahren B voraus. Fehlt die raumweise Heizlastberechnung, fehlt der Nachweis — und damit die Grundlage für den Zuschuss zum Heizungstausch.
Die schriftliche Bestätigung mit Einstellungswerten, Heizlast und Regelungseinstellungen ist dem Verantwortlichen mitzuteilen und Mietern auf Verlangen vorzulegen. Ohne Dokumentation gibt es nichts vorzulegen.
Ohne belastbare Heizlast wird der Wärmeerzeuger nach Faustwerten ausgelegt. Eine überdimensionierte Wärmepumpe kostet mehr, taktet häufiger und arbeitet ineffizient — bei zu hoher Vorlauftemperatur zusätzlich.
Verfahren B kostet Zeit, die im Montagegeschäft fehlt: Objekt aufnehmen, jeden Raum nach DIN EN 12831 rechnen, Voreinstellwerte ermitteln, Nachweis erstellen. Das übernehmen wir für Sie — inklusive Aufnahme vor Ort. Sie regulieren ein, übergeben die Anlage und bleiben Ansprechpartner Ihres Kunden.
Seit die BEG-Heizungsförderung den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B voraussetzt und § 60c GModG ihn ab sechs Wohneinheiten verlangt, hängt an fast jedem Heizungstausch im Mehrfamilienhaus eine raumweise Heizlastberechnung. Die kostet pro Objekt Stunden — und bindet genau die Leute, die Sie auf der Baustelle brauchen.
Wir sind auf diesen Teil spezialisiert: Aufnahme, Berechnung und Nachweisdokumente. Montage, Einregulierung und Inbetriebnahme bleiben bei Ihnen — inklusive der Kundenbeziehung. Wir treten gegenüber Ihrem Kunden nicht als Wettbewerber auf, weil wir keine Heizungen bauen.
Sie nehmen Aufträge an, die Sie sonst wegen der Nachweispflicht schieben müssten — und geben die Berechnung ab, statt sie abends selbst zu machen.
Sie brauchen weder Software noch eingearbeitete Leute für die raumweise Heizlast. Wir liefern das fertige Verfahren-B-Paket.
Der Vor-Ort-Termin ist Teil der Leistung — Ihre Monteure müssen nicht zum Aufmaß fahren, bevor die Baustelle überhaupt läuft.
Wir bauen keine Heizungen und stehen deshalb nicht in Konkurrenz zu Ihnen. Die Kundenbeziehung bleibt Ihre.
Wir kennen die Nachweisanforderungen der BEG-Heizungsförderung, weil Förderung unser Kerngeschäft ist. Ihr Kunde bekommt einen Nachweis, der trägt.
Ob ein Mehrfamilienhaus oder eine Serie aus einem Portfolio: ein Ansprechpartner, ein Ablauf, gleiche Dokumentenstruktur — damit Ihre Projektabwicklung nicht bei jedem Objekt neu anfängt.
Ein Paket, das gleichzeitig die Pflicht nach § 60c GModG, den Fördernachweis und die Auslegungsgrundlage für den neuen Wärmeerzeuger abdeckt. Aufnahme vor Ort ist immer dabei — ohne echte Bestandsdaten ist Verfahren B nicht möglich.
Raumgeometrien, Bauteilaufbauten, Fenster, Orientierung, Lüftungssituation und alle vorhandenen Heizflächen je Raum — aufgenommen von unseren Energieeffizienz-Experten.
Jeder Raum einzeln gerechnet nach DIN EN 12831-1 mit DIN/TS 12831 — plus Gesamtheizlast des Gebäudes als Auslegungsgrundlage für den Wärmeerzeuger.
Aus der Heizlast ergeben sich die erforderlichen Volumenströme und daraus die Voreinstellwerte für jedes Thermostatventil — raumgenau, nicht pauschal.
§ 60c verlangt die Prüfung der Heizflächen im Hinblick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur. Wir zeigen, welche Räume den Betriebspunkt begrenzen — entscheidend für jede Wärmepumpe.
Auslegung der Umwälzpumpe und Vorgaben für die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung — ebenfalls Bestandteil der gesetzlich geforderten Leistung.
Die Bestätigung des hydraulischen Abgleichs mit Einstellungswerten, Heizlast und Regelungseinstellungen — verwendbar gegenüber Förderstelle, Verantwortlichem und auf Verlangen gegenüber Mietern.
Abgrenzung, damit es keine Missverständnisse gibt: Wir liefern Berechnung, Einstellwerte und Dokumentation. Die physische Einregulierung der Ventile nimmt Ihr SHK-Betrieb vor — er ist an der Anlage, hat das Werkzeug und haftet für die Ausführung. Sie können uns also unabhängig davon beauftragen, wer die Heizung baut.
Beide Verfahren heißen „hydraulischer Abgleich“, führen aber zu völlig unterschiedlicher Genauigkeit — und nur eines davon reicht für Pflicht und Förderung.
| Kriterium | Verfahren A | Verfahren B |
|---|---|---|
| Ermittlung der Heizlast | Vereinfacht geschätzt, z. B. über Flächen- und Faustwerte | Raumweise berechnet nach DIN EN 12831-1 |
| Datengrundlage | Annahmen, oft ohne Objektbesichtigung | Aufnahme vor Ort: Bauteile, Fenster, Orientierung, Heizflächen |
| Voreinstellwerte | Näherungswerte, pauschal je Heizkörpertyp | Raumgenau aus dem berechneten Volumenstrom |
| Aussage zur Vorlauftemperatur | Kaum belastbar | Zeigt, welche Räume den Betriebspunkt begrenzenBasis für Wärmepumpen-Auslegung |
| BEG-Heizungsförderung | Nicht ausreichendKein Nachweis | VorausgesetztNachweis anerkannt |
| § 60c GModG ab 6 WE | Erfüllt die genannte Leistung nichtOhne raumweise Heizlast | Ausdrücklich benannt — Verfahren B nach ZVSHK-Fachregel oder gleichwertig |
Kurz: Verfahren A kann bei einem kleinen, gut bekannten Objekt eine Näherung liefern. Für ein Mehrfamilienhaus ab sechs Wohneinheiten, für die Förderung und für die Auslegung einer Wärmepumpe ist es keine tragfähige Grundlage. Wir rechnen deshalb ausschließlich Verfahren B.
Vom ersten Anruf bis zur fertigen Dokumentation. Die letzte Stufe zeigt bewusst, wo unsere Leistung endet und der SHK-Betrieb übernimmt.
Sie nennen uns Adresse, Anzahl der Wohneinheiten, Anlagentyp und was an Unterlagen vorliegt. Sie erhalten ein verbindliches Festpreis-Angebot — vor Beauftragung, nicht danach.
Wir kommen ins Objekt und erfassen alle Räume, Bauteile, Fenster und Heizflächen. Ohne diese Daten gibt es kein belastbares Verfahren B — deshalb schätzen wir hier nichts.
Raumweise Heizlast, Volumenströme, Voreinstellwerte, Pumpen- und Regelungsauslegung — und die schriftliche Bestätigung des Abgleichs nach Verfahren B.
Der Heizungsbauer stellt die Ventile auf unsere Werte ein und nimmt die Anlage in Betrieb. Rückfragen klären wir direkt mit ihm, damit Sie nicht dazwischen stehen.
Zwei Betreiberpflichten greifen bei Gebäuden ab sechs Wohneinheiten — sie werden häufig verwechselt. Dazu die Förderseite, die auf derselben Berechnung aufsetzt.
Ein Heizungssystem mit Wasser als Wärmeträger ist nach dem Einbau oder der Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme hydraulisch abzugleichen — in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten.
Die Norm beschreibt auch, was dazugehört:
Die Förderung des Heizungstauschs ist daran gebunden, dass das Wärmeverteilsystem optimiert und der hydraulische Abgleich nach Verfahren B durchgeführt wird. Die raumweise Heizlastberechnung ist damit Fördervoraussetzung, nicht Beiwerk.
Umgekehrt gilt: Heizlastberechnung und Abgleich zählen selbst zu den förderfähigen Kosten des Heizungstauschs. Die Leistung, die Sie hier beauftragen, wird also in der Regel mitgefördert.
Welches Programm greift und in welcher Höhe, hängt von Ihrer Konstellation ab — Eigentümergemeinschaft, Vermieter, Unternehmen. Diese Prüfung ist unser Kerngeschäft und wir machen sie im selben Zug mit.
Eine separate Pflicht, die oft mit dem Abgleich verwechselt wird: Wasserführende Heizungsanlagen in Gebäuden ab sechs Wohneinheiten müssen 15 Jahre nach Einbau geprüft und optimiert werden. Wärmepumpen sind davon ausgenommen.
Für Anlagen, die vor Oktober 2009 eingebaut wurden, läuft die Frist bis zum 30. September 2027. Erforderliche Optimierungsmaßnahmen sind innerhalb eines Jahres umzusetzen.
Praktisch relevant: Die Heizungsprüfung kann im Rahmen eines hydraulischen Abgleichs nachgewiesen werden. Wenn ohnehin abgeglichen wird, lässt sich beides in einem Vorgang erledigen — sprechen Sie uns darauf an.
Eine Wärmepumpe wird nach der tatsächlichen Heizlast ausgelegt. Zu groß dimensioniert bedeutet höhere Investition, häufigeres Takten und schlechtere Effizienz; zu klein fehlt Leistung an kalten Tagen.
Die raumweise Berechnung liefert zusätzlich die Antwort auf die eigentlich wichtige Frage: Tragen die vorhandenen Heizflächen eine niedrige Vorlauftemperatur? Sie zeigt raumgenau, wo nachgerüstet werden muss, damit die Anlage effizient läuft — statt das erst im ersten Winter zu merken.
Hinweis: Diese Darstellung gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Anforderungen können sich ändern; maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext. Für Ihr konkretes Objekt prüfen wir, welche Pflichten und Fördermöglichkeiten tatsächlich greifen.
Nach § 60c GModG (vormals GEG) ist ein Heizungssystem mit Wasser als Wärmeträger nach dem Einbau oder der Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme hydraulisch abzugleichen — in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten.
Unabhängig von dieser Pflicht ist der Abgleich nach Verfahren B Voraussetzung für die BEG-Heizungsförderung. In der Praxis fällt beides zusammen: Wer im Mehrfamilienhaus die Heizung tauscht und dafür Förderung will, braucht die raumweise Berechnung in jedem Fall.
Verfahren A arbeitet mit vereinfachten, geschätzten Heizlasten — etwa aus Wohnfläche und Faustwerten. Verfahren B beruht auf einer raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831: Jeder Raum wird einzeln gerechnet, daraus ergeben sich die exakten Volumenströme und die Voreinstellwerte je Heizkörper.
§ 60c GModG verweist auf Verfahren B nach der ZVSHK-Fachregel oder gleichwertige Verfahren, und die BEG-Heizungsförderung setzt Verfahren B voraus. Wir rechnen deshalb ausschließlich Verfahren B.
Ja, und das ist keine Serviceleistung, sondern fachlich notwendig. Eine belastbare raumweise Heizlast braucht echte Bestandsdaten: Raumgeometrie, Bauteilaufbauten, Fenster, Orientierung, Lüftungssituation und die vorhandenen Heizflächen je Raum.
Wer das aus der Ferne schätzt, rechnet Verfahren A und nennt es Verfahren B. Wir fahren hin — deutschlandweit.
Nein — und das ist eine bewusste Abgrenzung. Wir liefern die Berechnung, die Voreinstellwerte je Heizkörper, die Pumpen- und Vorlauftemperatureinstellung und die schriftliche Bestätigung.
Die eigentliche Einregulierung übernimmt Ihr SHK-Betrieb nach unseren Werten. Er ist ohnehin an der Anlage, hat das Werkzeug und haftet für die Ausführung. Rückfragen klären wir direkt mit ihm.
Für das Angebot reichen: Adresse, Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten, Art der Heizungsanlage und die Information, ob eine neue Heizung geplant ist.
Hilfreich, aber nicht zwingend: Grundrisse, Heizkörperlisten, Unterlagen zu früheren Sanierungen und der letzte Energieausweis. Fehlt alles davon, nehmen wir es vor Ort selbst auf — dafür kommen wir ja.
Im Rahmen der BEG-Heizungsförderung gehören Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich zu den förderfähigen Kosten des Heizungstauschs — die Leistung wird also in der Regel mitgefördert.
Welches Programm greift und in welcher Höhe, hängt davon ab, ob Sie selbst nutzen, vermieten, als WEG oder als Unternehmen auftreten. Pauschale Prozentzahlen sind hier irreführend; wir prüfen das objektbezogen mit.
Sehr viel. Die Wärmepumpe wird nach der tatsächlichen Heizlast ausgelegt — zu groß bedeutet höhere Investition, häufigeres Takten und schlechtere Effizienz, zu klein fehlt Leistung an kalten Tagen.
Noch wichtiger ist die Vorlauftemperatur: Die raumweise Berechnung zeigt, welche Räume den Betriebspunkt begrenzen und wo eine größere Heizfläche nötig ist. Ohne diese Information wird die Anlage auf Verdacht dimensioniert.
Nein, das sind zwei verschiedene Pflichten, die häufig verwechselt werden. § 60c betrifft den hydraulischen Abgleich nach dem Einbau einer Heizungsanlage. § 60b verlangt bei Gebäuden ab sechs Wohneinheiten eine Prüfung und Optimierung 15 Jahre nach Einbau der Anlage; für Anlagen von vor Oktober 2009 läuft die Frist bis zum 30. September 2027. Wärmepumpen sind ausgenommen.
Praktisch lassen sich beide verbinden: Die Heizungsprüfung kann im Rahmen eines hydraulischen Abgleichs nachgewiesen werden. Wenn Sie ohnehin abgleichen lassen, sprechen Sie uns darauf an.
Ja. Viele Heizungsbauer haben Montagekapazität, aber nicht die Zeit für raumweise Berechnungen. Wir übernehmen Aufnahme, Berechnung und Nachweisdokumente; Montage, Einregulierung und Inbetriebnahme bleiben bei Ihnen.
Wir bauen selbst keine Heizungen und stehen deshalb nicht in Konkurrenz zu Ihnen — die Kundenbeziehung bleibt Ihre. Oben auf der Seite können Sie die Ansicht auf „SHK-Betriebe & Planer“ umstellen.
Der Preis hängt von Größe und Struktur des Objekts ab: Anzahl der Wohneinheiten und Räume, Heizflächen, Zustand der Unterlagen und Aufwand für den Vor-Ort-Termin.
Deshalb nennen wir hier keine Hausnummer, die am Ende nicht passt. Nach kurzer Abstimmung der Objektdaten erhalten Sie ein verbindliches Festpreis-Angebot vor Beauftragung. Behördengebühren oder Leistungen Dritter weisen wir gesondert aus.
Ihre Frage war nicht dabei? Klären wir im kostenlosen Erstgespräch — oder schreiben Sie kurz an info@dgx.eco.
Adresse, Wohneinheiten, Anlagentyp: mehr brauchen wir für den Anfang nicht. Wir sagen Ihnen, was Pflicht ist, was die Förderung verlangt und was es kostet. Kostenlos, unverbindlich, deutschlandweit.