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Heizlastberechnung & hydraulischer Abgleich

Pflicht ab sechs Wohneinheiten — und Bedingung für Ihre Förderung.

Wer in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten eine neue Heizung einbaut, muss die Anlage hydraulisch abgleichen. Und ohne Verfahren B gibt es keine BEG-Heizungsförderung. Wir nehmen Ihr Objekt vor Ort auf, rechnen raumweise nach DIN EN 12831 und liefern die vollständige Nachweisdokumentation.

§ 60c GModG DIN EN 12831 Verfahren B Aufnahme vor Ort
Beispielprotokoll
Raumweise Heizlast · DIN EN 12831-1
Heizlast- & Abgleichprotokoll
Verfahren B
Objekt
12Wohneinheiten
Gesamtheizlast
78,4kW
RaumHeizlastVentil
Wohnzimmer1.240 W4,5
Schlafzimmer780 W2,5
Küche620 W2,0
Bad840 W3,0
Flur310 W1,0
Schriftliche Bestätigung mit Einstellungswerten, Heizlast und Regelungseinstellungen — nach § 60c Abs. 4 GModG vorlagefähig.
Worum es geht

Zwei Gründe, warum das Thema auf Ihrem Tisch liegt.

Erstens die Pflicht. § 60c des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, vormals GEG) verlangt: Wird in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten eine Heizungsanlage eingebaut und in Betrieb genommen, ist das wasserführende Heizungssystem hydraulisch abzugleichen. Die Norm nennt dabei ausdrücklich die raumweise Heizlastberechnung und Verfahren B.

Zweitens die Förderung. Die BEG-Heizungsförderung setzt den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B voraus. Ohne raumweise Heizlastberechnung kein Nachweis — und ohne Nachweis keine Förderung für den Heizungstausch. Beides greift auf dieselbe Berechnung zurück, also machen wir es in einem Durchgang.

Was ohne Nachweis passiert

Drei Konsequenzen, die sich gut vermeiden lassen.

Der Abgleich ist keine Formalie am Ende der Baustelle — er entscheidet über Förderfähigkeit, Pflichterfüllung und darüber, ob die neue Anlage wirtschaftlich läuft.

Förderung entfälltBEG-Heizungsförderung

Kein Verfahren B, kein Zuschuss

Die Heizungsförderung setzt den Abgleich nach Verfahren B voraus. Fehlt die raumweise Heizlastberechnung, fehlt der Nachweis — und damit die Grundlage für den Zuschuss zum Heizungstausch.

Pflicht nicht erfüllt§ 60c GModG

Nachweis kann verlangt werden

Die schriftliche Bestätigung mit Einstellungswerten, Heizlast und Regelungseinstellungen ist dem Verantwortlichen mitzuteilen und Mietern auf Verlangen vorzulegen. Ohne Dokumentation gibt es nichts vorzulegen.

Anlage läuft teuerüber die gesamte Nutzungsdauer

Falsch dimensioniert, falsch eingestellt

Ohne belastbare Heizlast wird der Wärmeerzeuger nach Faustwerten ausgelegt. Eine überdimensionierte Wärmepumpe kostet mehr, taktet häufiger und arbeitet ineffizient — bei zu hoher Vorlauftemperatur zusätzlich.

Für SHK-Betriebe, Planer & Energieberater

Sie montieren. Wir rechnen.

Verfahren B kostet Zeit, die im Montagegeschäft fehlt: Objekt aufnehmen, jeden Raum nach DIN EN 12831 rechnen, Voreinstellwerte ermitteln, Nachweis erstellen. Das übernehmen wir für Sie — inklusive Aufnahme vor Ort. Sie regulieren ein, übergeben die Anlage und bleiben Ansprechpartner Ihres Kunden.

Aufnahme vor Ort DIN EN 12831 Verfahren B Deutschlandweit
Aufgabenteilung
Ein Projekt · klare Schnittstelle
Wer macht was?
Verfahren B
01
Sie
Objektdaten übergeben
Adresse, Wohneinheiten, Anlagentyp, vorhandene Unterlagen.
02
DGX
Aufnahme vor Ort
Räume, Bauteile, Fenster, Heizflächen — vollständig erfasst.
03
DGX
Berechnung & Nachweis
Raumweise Heizlast, Volumenströme, Voreinstellwerte, Bestätigung.
04
Sie
Einregulieren & übergeben
Ventile nach unseren Werten einstellen, Anlage in Betrieb nehmen.
Der Engpass

Die Montage ist nicht das Problem. Die Rechnerei ist es.

Seit die BEG-Heizungsförderung den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B voraussetzt und § 60c GModG ihn ab sechs Wohneinheiten verlangt, hängt an fast jedem Heizungstausch im Mehrfamilienhaus eine raumweise Heizlastberechnung. Die kostet pro Objekt Stunden — und bindet genau die Leute, die Sie auf der Baustelle brauchen.

Wir sind auf diesen Teil spezialisiert: Aufnahme, Berechnung und Nachweisdokumente. Montage, Einregulierung und Inbetriebnahme bleiben bei Ihnen — inklusive der Kundenbeziehung. Wir treten gegenüber Ihrem Kunden nicht als Wettbewerber auf, weil wir keine Heizungen bauen.

Was das für Sie bringt

Kapazität, ohne einzustellen.

Sie nehmen Aufträge an, die Sie sonst wegen der Nachweispflicht schieben müssten — und geben die Berechnung ab, statt sie abends selbst zu machen.

01

Keine Rechenkapazität nötig.

Sie brauchen weder Software noch eingearbeitete Leute für die raumweise Heizlast. Wir liefern das fertige Verfahren-B-Paket.

02

Aufnahme übernehmen wir mit.

Der Vor-Ort-Termin ist Teil der Leistung — Ihre Monteure müssen nicht zum Aufmaß fahren, bevor die Baustelle überhaupt läuft.

03

Sie bleiben der Ansprechpartner.

Wir bauen keine Heizungen und stehen deshalb nicht in Konkurrenz zu Ihnen. Die Kundenbeziehung bleibt Ihre.

04

Förderfähig belegt.

Wir kennen die Nachweisanforderungen der BEG-Heizungsförderung, weil Förderung unser Kerngeschäft ist. Ihr Kunde bekommt einen Nachweis, der trägt.

05

Deutschlandweit, auch für mehrere Objekte parallel.

Ob ein Mehrfamilienhaus oder eine Serie aus einem Portfolio: ein Ansprechpartner, ein Ablauf, gleiche Dokumentenstruktur — damit Ihre Projektabwicklung nicht bei jedem Objekt neu anfängt.

Leistungsumfang

Was Sie am Ende in der Hand haben.

Ein Paket, das gleichzeitig die Pflicht nach § 60c GModG, den Fördernachweis und die Auslegungsgrundlage für den neuen Wärmeerzeuger abdeckt. Aufnahme vor Ort ist immer dabei — ohne echte Bestandsdaten ist Verfahren B nicht möglich.

Grundlage

Bestandsaufnahme vor Ort.

Raumgeometrien, Bauteilaufbauten, Fenster, Orientierung, Lüftungssituation und alle vorhandenen Heizflächen je Raum — aufgenommen von unseren Energieeffizienz-Experten.

Kern

Raumweise Heizlast nach DIN EN 12831.

Jeder Raum einzeln gerechnet nach DIN EN 12831-1 mit DIN/TS 12831 — plus Gesamtheizlast des Gebäudes als Auslegungsgrundlage für den Wärmeerzeuger.

Einstellwerte

Voreinstellwerte je Heizkörper.

Aus der Heizlast ergeben sich die erforderlichen Volumenströme und daraus die Voreinstellwerte für jedes Thermostatventil — raumgenau, nicht pauschal.

Optimierung

Heizflächen & Vorlauftemperatur geprüft.

§ 60c verlangt die Prüfung der Heizflächen im Hinblick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur. Wir zeigen, welche Räume den Betriebspunkt begrenzen — entscheidend für jede Wärmepumpe.

Regelung

Pumpe & Vorlauftemperaturregelung.

Auslegung der Umwälzpumpe und Vorgaben für die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung — ebenfalls Bestandteil der gesetzlich geforderten Leistung.

Nachweis

Schriftliche Bestätigung Verfahren B.

Die Bestätigung des hydraulischen Abgleichs mit Einstellungswerten, Heizlast und Regelungseinstellungen — verwendbar gegenüber Förderstelle, Verantwortlichem und auf Verlangen gegenüber Mietern.

Abgrenzung, damit es keine Missverständnisse gibt: Wir liefern Berechnung, Einstellwerte und Dokumentation. Die physische Einregulierung der Ventile nimmt Ihr SHK-Betrieb vor — er ist an der Anlage, hat das Werkzeug und haftet für die Ausführung. Sie können uns also unabhängig davon beauftragen, wer die Heizung baut.

Verfahren A oder B?

Warum nur Verfahren B trägt.

Beide Verfahren heißen „hydraulischer Abgleich“, führen aber zu völlig unterschiedlicher Genauigkeit — und nur eines davon reicht für Pflicht und Förderung.

Kriterium Verfahren A Verfahren B
Ermittlung der Heizlast Vereinfacht geschätzt, z. B. über Flächen- und Faustwerte Raumweise berechnet nach DIN EN 12831-1
Datengrundlage Annahmen, oft ohne Objektbesichtigung Aufnahme vor Ort: Bauteile, Fenster, Orientierung, Heizflächen
Voreinstellwerte Näherungswerte, pauschal je Heizkörpertyp Raumgenau aus dem berechneten Volumenstrom
Aussage zur Vorlauftemperatur Kaum belastbar Zeigt, welche Räume den Betriebspunkt begrenzenBasis für Wärmepumpen-Auslegung
BEG-Heizungsförderung Nicht ausreichendKein Nachweis VorausgesetztNachweis anerkannt
§ 60c GModG ab 6 WE Erfüllt die genannte Leistung nichtOhne raumweise Heizlast Ausdrücklich benannt — Verfahren B nach ZVSHK-Fachregel oder gleichwertig

Kurz: Verfahren A kann bei einem kleinen, gut bekannten Objekt eine Näherung liefern. Für ein Mehrfamilienhaus ab sechs Wohneinheiten, für die Förderung und für die Auslegung einer Wärmepumpe ist es keine tragfähige Grundlage. Wir rechnen deshalb ausschließlich Verfahren B.

So läuft es ab

Vier Schritte — mit einem Termin bei Ihnen im Haus.

Vom ersten Anruf bis zur fertigen Dokumentation. Die letzte Stufe zeigt bewusst, wo unsere Leistung endet und der SHK-Betrieb übernimmt.

DGX 01

Objektdaten & Festpreis

Sie nennen uns Adresse, Anzahl der Wohneinheiten, Anlagentyp und was an Unterlagen vorliegt. Sie erhalten ein verbindliches Festpreis-Angebot — vor Beauftragung, nicht danach.

DGX 02

Aufnahme vor Ort

Wir kommen ins Objekt und erfassen alle Räume, Bauteile, Fenster und Heizflächen. Ohne diese Daten gibt es kein belastbares Verfahren B — deshalb schätzen wir hier nichts.

DGX 03

Berechnung & Dokumentation

Raumweise Heizlast, Volumenströme, Voreinstellwerte, Pumpen- und Regelungsauslegung — und die schriftliche Bestätigung des Abgleichs nach Verfahren B.

Ihr SHK-Betrieb 04

Einregulierung

Der Heizungsbauer stellt die Ventile auf unsere Werte ein und nimmt die Anlage in Betrieb. Rückfragen klären wir direkt mit ihm, damit Sie nicht dazwischen stehen.

Pflichten & Förderung

Der rechtliche Rahmen, ohne Behördendeutsch.

Zwei Betreiberpflichten greifen bei Gebäuden ab sechs Wohneinheiten — sie werden häufig verwechselt. Dazu die Förderseite, die auf derselben Berechnung aufsetzt.

§ 60c GModG

Hydraulischer Abgleich

Ein Heizungssystem mit Wasser als Wärmeträger ist nach dem Einbau oder der Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme hydraulisch abzugleichen — in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten.

Die Norm beschreibt auch, was dazugehört:

  • eine raumweise Heizlastberechnung
  • Prüfung und nötigenfalls Optimierung der Heizflächen im Hinblick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur
  • Anpassung der Vorlauftemperaturregelung
  • Verfahren nach DIN EN 12831-1 (Ausgabe September 2017) mit DIN/TS 12831
  • Abgleich nach Verfahren B der ZVSHK-Fachregel oder gleichwertigen Verfahren
  • schriftliche Bestätigung mit Einstellungswerten, Heizlast und Regelungseinstellungen — Mietern auf Verlangen vorzulegen
BEG-Heizungsförderung

Ohne Verfahren B kein Zuschuss

Die Förderung des Heizungstauschs ist daran gebunden, dass das Wärmeverteilsystem optimiert und der hydraulische Abgleich nach Verfahren B durchgeführt wird. Die raumweise Heizlastberechnung ist damit Fördervoraussetzung, nicht Beiwerk.

Umgekehrt gilt: Heizlastberechnung und Abgleich zählen selbst zu den förderfähigen Kosten des Heizungstauschs. Die Leistung, die Sie hier beauftragen, wird also in der Regel mitgefördert.

Welches Programm greift und in welcher Höhe, hängt von Ihrer Konstellation ab — Eigentümergemeinschaft, Vermieter, Unternehmen. Diese Prüfung ist unser Kerngeschäft und wir machen sie im selben Zug mit.

§ 60b GModG

Heizungsprüfung & Optimierung

Eine separate Pflicht, die oft mit dem Abgleich verwechselt wird: Wasserführende Heizungsanlagen in Gebäuden ab sechs Wohneinheiten müssen 15 Jahre nach Einbau geprüft und optimiert werden. Wärmepumpen sind davon ausgenommen.

Für Anlagen, die vor Oktober 2009 eingebaut wurden, läuft die Frist bis zum 30. September 2027. Erforderliche Optimierungsmaßnahmen sind innerhalb eines Jahres umzusetzen.

Praktisch relevant: Die Heizungsprüfung kann im Rahmen eines hydraulischen Abgleichs nachgewiesen werden. Wenn ohnehin abgeglichen wird, lässt sich beides in einem Vorgang erledigen — sprechen Sie uns darauf an.

Technisch

Warum die Heizlast über die Wärmepumpe entscheidet

Eine Wärmepumpe wird nach der tatsächlichen Heizlast ausgelegt. Zu groß dimensioniert bedeutet höhere Investition, häufigeres Takten und schlechtere Effizienz; zu klein fehlt Leistung an kalten Tagen.

Die raumweise Berechnung liefert zusätzlich die Antwort auf die eigentlich wichtige Frage: Tragen die vorhandenen Heizflächen eine niedrige Vorlauftemperatur? Sie zeigt raumgenau, wo nachgerüstet werden muss, damit die Anlage effizient läuft — statt das erst im ersten Winter zu merken.

Hinweis: Diese Darstellung gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Anforderungen können sich ändern; maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext. Für Ihr konkretes Objekt prüfen wir, welche Pflichten und Fördermöglichkeiten tatsächlich greifen.

Häufige Fragen

Antworten zu Heizlast und Abgleich.

01Wann ist der hydraulische Abgleich Pflicht?

Nach § 60c GModG (vormals GEG) ist ein Heizungssystem mit Wasser als Wärmeträger nach dem Einbau oder der Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme hydraulisch abzugleichen — in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten.

Unabhängig von dieser Pflicht ist der Abgleich nach Verfahren B Voraussetzung für die BEG-Heizungsförderung. In der Praxis fällt beides zusammen: Wer im Mehrfamilienhaus die Heizung tauscht und dafür Förderung will, braucht die raumweise Berechnung in jedem Fall.

02Was ist der Unterschied zwischen Verfahren A und Verfahren B?

Verfahren A arbeitet mit vereinfachten, geschätzten Heizlasten — etwa aus Wohnfläche und Faustwerten. Verfahren B beruht auf einer raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831: Jeder Raum wird einzeln gerechnet, daraus ergeben sich die exakten Volumenströme und die Voreinstellwerte je Heizkörper.

§ 60c GModG verweist auf Verfahren B nach der ZVSHK-Fachregel oder gleichwertige Verfahren, und die BEG-Heizungsförderung setzt Verfahren B voraus. Wir rechnen deshalb ausschließlich Verfahren B.

03Kommen Sie für die Aufnahme wirklich vor Ort?

Ja, und das ist keine Serviceleistung, sondern fachlich notwendig. Eine belastbare raumweise Heizlast braucht echte Bestandsdaten: Raumgeometrie, Bauteilaufbauten, Fenster, Orientierung, Lüftungssituation und die vorhandenen Heizflächen je Raum.

Wer das aus der Ferne schätzt, rechnet Verfahren A und nennt es Verfahren B. Wir fahren hin — deutschlandweit.

04Stellen Sie die Thermostatventile auch selbst ein?

Nein — und das ist eine bewusste Abgrenzung. Wir liefern die Berechnung, die Voreinstellwerte je Heizkörper, die Pumpen- und Vorlauftemperatureinstellung und die schriftliche Bestätigung.

Die eigentliche Einregulierung übernimmt Ihr SHK-Betrieb nach unseren Werten. Er ist ohnehin an der Anlage, hat das Werkzeug und haftet für die Ausführung. Rückfragen klären wir direkt mit ihm.

05Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?

Für das Angebot reichen: Adresse, Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten, Art der Heizungsanlage und die Information, ob eine neue Heizung geplant ist.

Hilfreich, aber nicht zwingend: Grundrisse, Heizkörperlisten, Unterlagen zu früheren Sanierungen und der letzte Energieausweis. Fehlt alles davon, nehmen wir es vor Ort selbst auf — dafür kommen wir ja.

06Ist die Heizlastberechnung selbst förderfähig?

Im Rahmen der BEG-Heizungsförderung gehören Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich zu den förderfähigen Kosten des Heizungstauschs — die Leistung wird also in der Regel mitgefördert.

Welches Programm greift und in welcher Höhe, hängt davon ab, ob Sie selbst nutzen, vermieten, als WEG oder als Unternehmen auftreten. Pauschale Prozentzahlen sind hier irreführend; wir prüfen das objektbezogen mit.

07Was hat der Abgleich mit meiner Wärmepumpe zu tun?

Sehr viel. Die Wärmepumpe wird nach der tatsächlichen Heizlast ausgelegt — zu groß bedeutet höhere Investition, häufigeres Takten und schlechtere Effizienz, zu klein fehlt Leistung an kalten Tagen.

Noch wichtiger ist die Vorlauftemperatur: Die raumweise Berechnung zeigt, welche Räume den Betriebspunkt begrenzen und wo eine größere Heizfläche nötig ist. Ohne diese Information wird die Anlage auf Verdacht dimensioniert.

08Ist die Heizungsprüfung nach § 60b dasselbe?

Nein, das sind zwei verschiedene Pflichten, die häufig verwechselt werden. § 60c betrifft den hydraulischen Abgleich nach dem Einbau einer Heizungsanlage. § 60b verlangt bei Gebäuden ab sechs Wohneinheiten eine Prüfung und Optimierung 15 Jahre nach Einbau der Anlage; für Anlagen von vor Oktober 2009 läuft die Frist bis zum 30. September 2027. Wärmepumpen sind ausgenommen.

Praktisch lassen sich beide verbinden: Die Heizungsprüfung kann im Rahmen eines hydraulischen Abgleichs nachgewiesen werden. Wenn Sie ohnehin abgleichen lassen, sprechen Sie uns darauf an.

09Arbeiten Sie auch für SHK-Betriebe und Planer?

Ja. Viele Heizungsbauer haben Montagekapazität, aber nicht die Zeit für raumweise Berechnungen. Wir übernehmen Aufnahme, Berechnung und Nachweisdokumente; Montage, Einregulierung und Inbetriebnahme bleiben bei Ihnen.

Wir bauen selbst keine Heizungen und stehen deshalb nicht in Konkurrenz zu Ihnen — die Kundenbeziehung bleibt Ihre. Oben auf der Seite können Sie die Ansicht auf „SHK-Betriebe & Planer“ umstellen.

10Was kostet das?

Der Preis hängt von Größe und Struktur des Objekts ab: Anzahl der Wohneinheiten und Räume, Heizflächen, Zustand der Unterlagen und Aufwand für den Vor-Ort-Termin.

Deshalb nennen wir hier keine Hausnummer, die am Ende nicht passt. Nach kurzer Abstimmung der Objektdaten erhalten Sie ein verbindliches Festpreis-Angebot vor Beauftragung. Behördengebühren oder Leistungen Dritter weisen wir gesondert aus.

Ihre Frage war nicht dabei? Klären wir im kostenlosen Erstgespräch — oder schreiben Sie kurz an info@dgx.eco.

Nennen Sie uns das Objekt — Sie bekommen Festpreis und Termin.

Adresse, Wohneinheiten, Anlagentyp: mehr brauchen wir für den Anfang nicht. Wir sagen Ihnen, was Pflicht ist, was die Förderung verlangt und was es kostet. Kostenlos, unverbindlich, deutschlandweit.

Kostenloses Erstgespräch
Erste Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
Lieber telefonisch? +49 6333 98 99 570